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Aktuelle Zeit: 04.09.2010, 21:21
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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percy
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Betreff des Beitrags: Ärger mit der OV bzw. dem Ortsbeauftragten  Verfasst: 31.05.2010, 12:10 |
| Gelegenheitsschreiber |
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Registriert: 31.05.2010, 11:57 Beiträge: 2
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Hallo!
Seit meiner Jugend bin ich im THW. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht zur Bundeswehr wollte, habe ich mich dann halt auch für den Ersatzdienst beim THW entschieden. Am 27.09.2003 habe ich dann auch meine Helferprüfung zusammen mit 5 weiteren "Verweigerern" gemacht. Ich dachte damit würde auch mein Ersatzdienst beginnen und ich wäre am 27.09.2009 fertig mit dem Pflichtdienst. Leider hat dies nicht geklappt. Die anderen 4 sind mit ihrem Pflichtdienst fertig, nur ich muss laut THW noch bis zum 11.03.2011 Grund dafür, der Freistellungsantrag wurde erst am 11.03.2005 abgeschickt.
Da ich derzeit gesundheitlich (Rücken, LWS, Hüfte) angeschlagen bin wegen einer starken Überbelastung (seit 6 Wochen krankgeschrieben und kein Ende) kann ich auch nicht mehr am Dienst teilnehmen. Eine Änderung ist nicht in Sicht.
Nun macht der Ortsbeauftragte Stress und droht mit einem Bußgeldverfahren und Entlassung. Ein 4 Augen Gespräch war leider nicht möglich da er überhaupt nicht gesprächsbereit ist.
Was kann ich jetzt machen? Wer kann in solchen Sachen helfen? Wer musste den Freistellungsantrag abschicken?
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bowielein
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Betreff des Beitrags: Re: Ärger mit der OV bzw. dem Ortsbeauftragten  Verfasst: 31.05.2010, 15:24 |
| Gelegenheitsschreiber |
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Registriert: 14.06.2009, 11:48 Beiträge: 10
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Du musst einfach nur die Krankmeldungen abgeben. Den Rest erledigt dann dein Ortsbeauftragter bzw. das Landratsamt. Wenn du zu lange Dienstuntauglich bist, werden die sich schon bei dir melden, und du wirst erneut gemustert. Dann wird rauskommen, daß du Dienstuntauglich bist. Also nix mit Bußgeld. Du kannst ja nix dafür, daß du krank bist.
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arthurdent
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Betreff des Beitrags: Re: Ärger mit der OV bzw. dem Ortsbeauftragten  Verfasst: 07.06.2010, 11:57 |
| ist schon eine Weile dabei |
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Registriert: 16.12.2007, 17:21 Beiträge: 21
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Hallo percy,
du solltest eine Kopie deines Freistellungsantrages von deinem OV damals gekriegt haben. Überprüfe doch dort einmal das Datum. Desweiteren wende dich halt, wenn das Verhältnis zwischen deinem OB und dir wirklich schon so mies ist, an die für dein OV zuständige Geschäftsstelle. Die sind, meines Wissens, für die Überwachung deines Ersatzdienstes zu ständig, der OV ist nur die ausführende Kraft. Vielleicht findest du ja dort jemanden Kompetenten, der aufgrund deiner Argumentation (die anderen vier haben zur selben Zeit angefangen, sind jetzt fertig, ...) dir weiterhelfen kann.
Grüße
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percy
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Betreff des Beitrags: Re: Ärger mit der OV bzw. dem Ortsbeauftragten  Verfasst: 16.06.2010, 12:48 |
| Gelegenheitsschreiber |
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Registriert: 31.05.2010, 11:57 Beiträge: 2
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Hallo,
danke für eure Antworten. Eine Kopie vom Freistellungsantrag habe ich und da ist leider auch das verkehrte Datum drauf (fast ein Jahr nach meiner Prüfung). Ich habe den Ortsbeauftragten versucht darauf anzusprechen, leider war er nicht zu einem vier Augen Gespräch zu bewegen. Er ist der Meinung das er alles richtig gemacht hätte und ich mich damals selber hätte drum kümmern müssen.
Da es für mich mittlerweile der totale Horror ist dahin zu gehen ( antreten um 18 Uhr, dann erstmal 3-4 Bier trinken und überlegen was man machen könnte und vielleicht mal raus fahren, Jahresübung bestand darin bei nem Nachbarn vom Ortsbeauftragten 40 Tannen zu fällen) gebe ich nach wie vor Krankenmeldungen ab. Aber es muss doch noch andere Möglichkeiten geben?!?
Übrigens ist der Ortsbeauftragte leider auch der Landessprecher.
Sg Percy
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bowielein
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Betreff des Beitrags: Re: Ärger mit der OV bzw. dem Ortsbeauftragten  Verfasst: 16.06.2010, 14:01 |
| Gelegenheitsschreiber |
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Registriert: 14.06.2009, 11:48 Beiträge: 10
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Das Ende der Grund- bzw Helferausbildung muss nicht unbedingt der Beginn der Freistellung sein. Jede Kat-Schutzeinheit, egal von welcher Organisation, hat ein bestimmes Kontingent für Helfer zum Freistellen. So ist es durchaus möglich, daß nicht alle gleichzeitig freigestellt werden konnten. Maßgebend dafür ist das Datum auf dem Papier.
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arthurdent
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Betreff des Beitrags: Re: Ärger mit der OV bzw. dem Ortsbeauftragten  Verfasst: 22.06.2010, 08:31 |
| ist schon eine Weile dabei |
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Registriert: 16.12.2007, 17:21 Beiträge: 21
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Hallo percy, rede mit dem Helfersprecher in deinem Ortsverband! Ich weiss, dass es in einigen OVs Engagierte und in anderen leider nur Biedermänner gibt. Wenn du Ersteres hast, erklär ihm dein aktuelles Problem. Der Helfersprecher muss auch einer Entlassung zustimmen, ohne ihn geht nichts. Falls das nicht hilft, wie schon oben gesagt, rede mit deiner Geschäftsstelle. Erkläre auch dem Sachbearbeiter dein Problem und biete ggf. an, deine Krankschreibung hinzuschicken. Probiere mal abzuklopfen, ob du Sonderurlaub bekommen könntest, der über sechs Monate dauert. Damit verlängert sich zwar deine Ersatzdienstzeit, aber dann hast du Luft. Ab 1.12.2010 (?) wird die Ersatzdienstzeit eh auf vier Jahre reduziert, dementsprechend müsstest du dann fein raus sein  Grüße und viel Glück PS. du willst mir nicht zufälligerweise verraten (via PN), in welchem Länderverband du bist? 
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David
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Betreff des Beitrags: Re: Ärger mit der OV bzw. dem Ortsbeauftragten  Verfasst: 25.07.2010, 17:56 |
| Gelegenheitsschreiber |
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Registriert: 08.07.2010, 20:42 Beiträge: 7
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Was seit ihr denn für ein armer Haufen? Da läuft wohl einiges falsch. Beim Dienst erst mal einen heben und dann mal gucken... Ich kenne das so das alle Führungspersonen fürn halbes jahr einen ungefähren Dienstplan aufstellen. Und der wird fast immer eingehalten. Erst nach 2,5 Stunden arbeiten gibts vllt mal nen Bier, nach dem Dienst. Schade wenn der OB wirklich so "drauf" ist, sollte man mal überlegen ob der der richtige ist. Klar kann man mal nen halbes jahr krank sein oder in einer anderen Stadt arbeiten, aber das kann man mit wenig aufwand lösen. Das kann ja nicht sein die Dienstzeit als "Horror" anzusehen. Klar, gibt es mal leute die beliebter sind, andere werden mal zum Spass geärgert, Führungspersonal sollte vorbildlich sein. Es soll doch Kameradschaftlicher Umgang dasein. (ich kann das gar nicht in Worte fassen, das es sowas gibt)
Bei uns wurde auch mal ein OB gegangen worden, aber die Leute die sich da gestritten haben, können heute wieder gut miteinander.
Ich bin auch verpflichtet (mir wäre es egal ob ich in die verkürzungszeit falle oder nicht), muss noch 1,5 jahre. bei mir wurde es am Anfang sogar zum 18. Geburtstag zurück datiert, obwohl ich den papierkram mit dem kreiswehrersatzamt viel später fertig hatte.
_________________ Gruß David
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