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Aktuelle Zeit: 04.09.2010, 20:42
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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hannesWurst
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Betreff des Beitrags: Jugendbetreuer zu Freistellung anrechnen?  Verfasst: 28.06.2009, 15:32 |
| Gelegenheitsschreiber |
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Registriert: 28.06.2009, 15:27 Beiträge: 1
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Hallo!
Ich bin seit 5 Jahren bei der Freiwillige Feuerwehr und habe mich für 6 Jahre verpflichtet.
Seit 3 Jahren bin ich nun auch Betreuer bei unserer Jugend.
Leider bin ich ab nächsten Monat aus beruflichen Gründen nicht mehr in der Lage, meinem Dienst nachzukommen.
Nun habe ich gehört, dass die Möglichkeit besteht, die Arbeit als Betreuer der Jugendffw auf die Zeit der Verpflichtung anzurechnen.
Kann mir jemand hierzu Informationen geben, bzw. wo finde ich Infos darüber?
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mruehle
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Betreff des Beitrags:  Verfasst: 19.07.2009, 23:04 |
| Routinier |
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Registriert: 13.11.2008, 17:21 Beiträge: 74
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Meinem Kenntnisstand nach muss man jährlich eine gewisses Minimum an Stunden erbringen, kann sich aber mehr geleistete Stunden nicht anrechnen lassen um so die Zeit der Verpflichtung zu verkürzen. (egal in welcher Funktion)
Das mach bei HiOrgs zum Beispiel Sinn, damit nicht jemand durch eine Ausbildung zum RS in wenigen Monaten seine kompletten Stunden für die 6 Jahre ableistet.
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MAIS1
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Betreff des Beitrags:  Verfasst: 20.07.2009, 11:10 |
| Routinier |
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Registriert: 19.12.2006, 10:35 Beiträge: 72 Wohnort: Hildesheim
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Junge, Du hast dich für 6 Jahre Einsatzdienst im Katschutz verpflichtet. Jugendarbeit gehört nicht dazu.
Quelle : FAQ BBK
Beantrage lieber bei der zuständigen Behörde eine Unterbrechung deines Dienstes.:
Zivildienstgesetz §14 (1)2
_________________ Und vergiss nicht, Bürger, der COMPUTER ist dein Freund und Glücklichsein ist Pflicht!
Unglücklich sein bedeutet Verrat. Verrat wird mit Terminierung geahndet.
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